BITTE BEACHTEN!
Nachbestellung nur bereits verordneter Medikamente oder Heilmittel möglich.
Chipkarte muß im aktuellen Quartal zuerst eingelesen sein (gesetzlich Versicherte).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir vor der Ausstellung von Wiederholungsverordnungen zunächst prüfen müssen, ob diese nach Heilmittelkatalog und Diagnose verordnet werden können.
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Tel. allgemein:
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